die Gemeinde Adendorf hat den Entwurf des Bebauungsplanes für das Baugebiet “Adendorf Süd” (B-Plan Nr. 48) veröffentlicht.

Der Entwurf kann hier eingesehen werden: https://www.adendorf.de/1/2025/01/17/oeffentliche-bekanntmachung-nr-2-2025/

Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
27.01.2025 bis zum 28.02.2025 statt.

In diesem Zeitraum kann jedermann Anregungen und Bedenken zu diesem Bauvorhaben per E-Mail an bauamt@adendorf.de oder schriftlich bei der Gemeinde Adendorf, Rathausplatz 14 in 21365 Adendorf einreichen.

Es gibt auch die Möglichkeit in der nächsten “Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen” am 18.02.2025 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (2. OG) während der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen.

Als gemeinnütziger Verein, der sich für den Erhalt der Wald- und Grünflächen in Adendorf einsetzt, haben wir einige Bedenken gegen diese Planung, die wir im Folgenden auflisten:

(Es steht Ihnen ausdrücklich frei, diese für Ihre eigene Stellungnahme zu verwenden.)


1. Der Abstand zum Wald beträgt nur 12 Meter 

Die ca. 250 m lange südliche Grenze des Plangebietes grenzt unmittelbar an ein großes Waldgebiet der Stadt Lüneburg. Hier ist ein Waldabstand von nur 12 Metern eingeplant.

Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen empfiehlt einen Abstand von 100 m zum Waldrand. In der Begründung zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Lüneburg (RROP) wird ein Abstand von mindestens 30 m empfohlen.  Ein geringerer Abstand birgt Gefahren für Menschen und Gebäude, wenn sich diese im Fallbereich umstürzender großer Waldbäume befinden und durch Funkenflug eine erhöhte Brandgefahr (sowohl für die Häuser, als auch für den Wald) besteht. 

Außerdem sollen durch angemessene Waldabstände der Schutz wie auch der Erlebniswert des Waldes gesichert werden. 

Die Gemeinde Adendorf argumentiert für einen geringeren Waldabstand von 12 m wie folgt:

“Vor Ort befinden sich mehrere genehmigte Wohnhäuser deutlich näher als 30 m zum Waldrand, so dass die Funktionen des Waldrandes erstens bereits beeinträchtigt sind und durch die festgesetzte Baugrenze keine maßgebliche weitere Beeinträchtigung erfahren.”

Diese Bedenken haben wir:

Erstens: Tatsächlich gibt es lediglich zwei Wohnhäuser im Planungsgebiet, welche nur 12 m von der Waldgrenze entfernt stehen, nämlich die Häuser Grüner Weg Nr. 1 und Nr. 1A (siehe beiliegende Karte, “Ausschnitt”).
Bei den zugehörigen Grundstücken beträgt die Länge ihrer Grenze zum Wald ca. 49 m. Dieses macht nur ca. 19,6 % der gesamten ca. 250 m langen Waldgrenze aus. Warum die schlechten Bedingungen eines kleinen Teilstücks von 49 m der Gemeinde Adendorf als Vorlage für den generellen Abstand zum Wald (12 m) dienen sollen, erschließt sich uns nicht.

Zweitens: Als die beiden Häuser gebaut wurden (50er Jahre?), waren der Klimawandel und die Gefährdung durch umstürzende Bäume und Waldbrände noch kein Thema. Heute haben sich die Verhältnisse geändert. Dies sollte auch bei heutigen Planungen berücksichtigt werden. Es kommt ja auch kein Planer auf die Idee, die Kfz-Zahlen von 1950 als Grundlage für die heutige Straßenplanung zu nehmen!?

Drittens: Wie zynisch ist diese Argumentation der Gemeinde, die meint: 
Wenn schon zwei Wohnhäuser durch den zu geringen Abstand zum Wald beeinträchtigt sind, ist es hinzunehmen, dass neu dazukommende Wohnhäuser ebenso beeinträchtigt werden. Dass “durch die festgesetzte Baugrenze keine maßgebliche weitere Beeinträchtigung erfolgt”  ist schlichtweg falsch.

2. Umwandlung Waldgrundstück (Flur 8, Flurstück 12/105)

Bei der Fläche zwischen dem Grundstück Grüner Weg Nr. 4B und dem angrenzenden Wald der Hansestadt Lüneburg handelt es sich um eine Waldfläche, die im Rahmen des B-Planes in ein Baugebiet umgewandelt werden soll (siehe Karte, Flurstück 12/105).

Damit würden die positiven Klima-, Umwelt- und Lärmschutzfunktionen dieses Waldstückes entfallen. 

Der Landkreis fordert daher die Gemeinde auf, „plausible Gründe“ für diese Vorgehensweise darzulegen.

Die Gemeinde Adendorf nennt diese „plausiblen” Gründe: 

  • die geringe Fläche (1.080 m²) 
  • der Wald ist minderwertig, da er eingezäunt ist, dort Komposthaufen und eine Holzhütte vorhanden sind
  • Nachbargrundstücke sind ebenfalls bebaut.

Diese Bedenken haben wir:

  • Die geringe Fläche relativiert sich, wenn man bedenkt, dass DIREKT an der Südgrenze ca. 465.000 m² (Lüneburger) Wald angrenzen. Es handelt sich also keineswegs um ein isoliertes Waldstück.
  • Man könnte etwas gegen den Missbrauch tun, indem man einfach alles entfernt, was dort nicht hingehört. 
  • Die Bebauung der Nachbargrundstücke ist kein gutes Vorbild für Neubauten in der heutigen Zeit. Zu ihrer Bauzeit (50-er Jahre?) zeigten sich die Probleme des Klimawandels noch nicht. Heute sollte jeder noch vorhandene Wald geschützt werden, denn er bindet CO2, reguliert das Klima, verbessert die Luftqualität und dient unserer Erholung und Gesundheit. Diese Funktionen des Waldes sind in der Nähe dichter Siedlungen besonders wichtig.

3. Zusätzliche Versiegelung des Bodens

Die Bodenversiegelung hat vielfältige negative Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Lebensräume. Durch den neuen Bebauungsplan ist eine erhebliche zusätzliche Versiegelung möglich und somit auch sicher zu erwarten.

Die Gemeinde Adendorf behauptet:

“Der neue Bebauungsplan bedeutet eine Verbesserung, da der Versiegelungsgrad erstmals begrenzt wird. ….Eine Verschlechterung wäre nicht zu erwarten.”

Diese Bedenken haben wir:

Die vorstehende Aussage ist falsch und irreführend!

So plant z.B. ein Investor (Sallier?) auf dem 3.400 m² großen Grundstück „Grüner Weg 2“ (Flurstück 11/18) ein größeres gewerbliches Gebäude und ein Wohngebäude (Höhe bis zu 11,5 m). Derzeit steht dort ein kleineres EFH.

Das derzeitige Waldgrundstück (s.o. Punkt 2) soll nun umgewandelt und erstmals bebaut werden, was sicherlich eine umfangreiche Versiegelung mit sich bringt.

Der neu festgesetzte Versiegelungsgrad gibt den meisten Grundstückseigentümern auch immer noch die Möglichkeit, durch Anbauten zusätzliche Flächen zu versiegeln.

Es ist irreführend, aus der Festsetzung eines Versiegelungsgrades eine Verbesserung abzuleiten, wenn schon jetzt mit Sicherheit gesagt werden kann, dass die tatsächliche Versiegelung in absoluten m² auf jeden Fall erheblich größer sein wird.

So schreibt auch der Landkreis: …”wird mit dem Bebauungsplan eine erhebliche Erhöhung des Grades der Versiegelung in großen Teilbereichen des insgesamt ca. 12,8 ha (= 128.000 m²) großen Plangebietes ermöglicht.”

4. Lärmemissionen

Wenn die Vegetation im Plangebiet großflächig zerstört wird, erhöht sich der ohnehin schon hohe Lärmpegel noch einmal deutlich.  

Bäume und Gehölze absorbieren Schallwellen: Ein dichter Gehölzstreifen von 25 bis 30 Metern Breite erzielt eine ähnliche Wirkung wie eine zwei Meter hohe Lärmschutzwand.

Die Gemeinde setzt sich in ihren Planunterlagen nicht mit der Problematik der zusätzlich zu erwartenden Lärmimmissionen auseinander.
Sie weist aber darauf hin, dass der Bau einer Lärmschutzwand nicht möglich ist.

Diese Bedenken haben wir:

Der Lärmpegel wird durch die Zerstörung der Vegetation deutlich ansteigen.
Diese Lärmbelastung ist gesundheitsschädlich, darum muss die Gemeinde für Ausgleichsmaßnahmen sorgen.

5. Arten- und Umweltschutz

Die Gemeinde ist verpflichtet, die berührten Belange von Natur und Landschaft zu ermitteln und zu bewerten. Siehe (§ 1 (6) Nr. 7. und (7) i. V. mit § 1 a (3) Satz 1 und § 2 (3) BauGB.

Die Gemeinde schreibt im Bebauungsplanentwurf: 

“....konnte der Ist-(Baum-)Bestand nicht differenziert erfasst werden”
sowie: “Streng geschützte und besonders geschützte Vogel-Arten, die auf der Roten Liste Niedersachsens stehen, können nahezu sicher ausgeschlossen werden.”

Diese Bedenken haben wir:

Die obige Aussage “...nahezu sicher ausgeschlossen werden” halten wir für eine reine Behauptung, da eine Beschreibung, wie man zu dieser Einschätzung gekommen ist, fehlt.

Im Endeffekt bedeutet dies, dass die Grundstückseigentümer bzw. der „Investor“ nach Belieben Bäume fällen und Lebensräume zerstören könnten, da eine lückenlose Bestandsaufnahme der schützenswerten Bäume und Tiere fehlt. Sanktionen wären daher nicht zu befürchten und notwendige Ersatzmaßnahmen, z.B. Neupflanzungen, würden unterbleiben. Hier sollte die Gemeinde ihren Verpflichtungen nachkommen und den Bestand an schützenswerten Bäumen und Tieren ordnungsgemäß erfassen, um im Nachhinein erforderliche Ausgleichsmaßnahmen bestimmen und einfordern zu können.


Karten Baugebiet “Adendorf Süd”

Gesamtes Planungsgebiet:

Ausschnitt:
“Grenze zum Waldgebiet”