Experten empfehlen für Neubauten einen deutlich größeren Waldabstand als 12 Meter:
Mindestens 30 Meter gelten als notwendig, um Gefahren für Menschen, Tiere und Gebäude durch Brände oder umstürzende Bäume wirksam zu reduzieren.
Ein Abstand von 100 Metern ist hingegen erforderlich, um die Walderholungsfunktion zu sichern und den ökologisch wertvollen Waldrand langfristig zu schützen.
In den meisten Bundesländern sind Waldabstände gesetzlich geregelt, meist mit 30 Metern. In Niedersachsen jedoch fehlt eine solche gesetzliche Vorgabe.
Allerdings empfiehlt das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für Niedersachsen einen Abstand von 100 Metern zur Sicherung naturnaher Waldränder und zur Gefahrenabwehr.
Wir haben daher mehrfach in der Einwohnerfragestunde des Ausschusses für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen nachgefragt, warum in Adendorf bei Bauplanungen die fachlich fundierten und nachvollziehbaren Abstandsregeln immer wieder unterschritten werden.
Doch die Antworten vom Bürgermeister, dem Ausschussvorsitzendem oder vom zuständigen Fachbereichsleiter haben immer den gleichen Tenor:
Weil wir's können!
Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, machen wir was wir wollen. (Ausschusssitzung am 25.08.2024).
Oder:
Wir brauchen keine Zustimmung!
Es gibt keine Gesetze, die dieses vorschreiben, also können wir entscheiden, wie wir wollen.(Ausschusssitzung 10.12.2024),
So offenherzig steht es in den von der Gemeinde veröffentlichten Antworten nicht.
Dort werden die zu geringen Waldabstände mit vermeintlichen „Argumenten“ gerechtfertigt. Zum Beispiel so:
“Insofern stuft die Gemeinde die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum höher ein als die Waldfunktionen. Da den Grundeigentümern in direkter Nachbarschaft in den letzten Jahrzehnten auch die Möglichkeit zur Errichtung eines Wohnhauses - und das ohne Waldersatzmaßnahmen - gegeben wurde, hält die Gemeinde die Schaffung einer durchgehenden gradlinigen 12,0 m tiefen Abstandsfläche zum südlichen Waldrand für angemessen, zumal damit auch eine gerechte Gleichbehandlung aller Grundeigentümer gewährleistet wird.”
(siehe auch Dokument “Behandlung von Stellungnahmen B-Plan 48-Auszug”, Seite 41, Spalte “Abwägung”).
Hier zeigt sich auch ein immer wiederkehrendes Grundmuster im Ausschuss:
„Wir erlauben dem Bauwilligen (meistens einem Investor) – genau das, was auch der Nachbar schon durfte.“
Oder in der verallgemeinerten Form: „Das haben wir schon immer so gemacht.“
Damit werden die Fehler der Vergangenheit nicht nur fortgeschrieben, sondern bewusst in Gegenwart und Zukunft wiederholt.
An anderer Stelle (Seite 24) heißt es:
“Aufgrund dieser örtlichen Gegebenheiten ist mit einer Gefährdung von Menschen, Gebäuden und anderen Sachwerten infolge einer Unterschreitung des im RROP vorgesehenen Waldabstands erfahrungsgemäß nicht zu rechnen.”
Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Selbstsicherheit die Gemeinde behauptet, Adendorf werde vom Klimawandel keine Schäden zu erwarten haben.
Tatsächliche Risiken, die sich aus der Klimakrise ergeben, werden von den Ratsmitgliedern der Fraktionen SPD/LINKE und CDU/FDP regelmäßig kleingeredet oder schlicht geleugnet.
Sowohl die Hinweise des Landkreises als auch die von Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Bedenken schlagen sich in den Beschlüssen kaum nieder.
Denn alle Parteien – mit Ausnahme der Grünen – stimmten dem B-Plan zu und damit auch der Festlegung auf lediglich 12 Meter Waldabstand.
Wir sind überzeugt:
Nur weil ein Vorgehen rechtlich nicht verboten ist, macht es dieses noch lange nicht richtig. Denn natürlich können Gesetze und Verordnungen nicht alle Sachverhalte abdecken.
Auch sind nicht alle in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen in der heutigen Zeit noch richtig. Sie sollten nicht Richtschnur für heutiges Handeln sein, sondern stets kritisch überdacht werden.
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